Beruf:
Hauptsächlich befasse ich mich in meinem Beruf mit dem Strafrecht, wobei sich im Laufe meiner langjährigen Tätigkeit ein Schwerpunkt auf den Rechtsgebieten Betäubungsmittelstrafrecht, Vermögensdelikte sowie Verletzungsdelikte herausgebildet hat.
Bei Problemfällen, deren Bearbeitung ich nicht übernehme, stelle ich selbstverständlich den Kontakt mit einem spezialisierten Kollegen her, denn ich verfüge über ein wertvolles fachliches Netzwerk, auf das ich jederzeit zurückgreifen kann.
Da ich vor meiner Anwaltstätigkeit fünf Jahre lang selbstständig eine Gaststätte in Tübingen geführt habe, gilt ein weiteres Interesse der Beratung von Gastronomen.